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dioezesanversammlung:spielregeln [10.03.2021 13:21] johannamaifeld [Wichtige Dokumente] |
dioezesanversammlung:spielregeln [16.01.2024 11:48] (aktuell) Diözesanbüro [Anträge] |
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===== Mitglieder der DV ===== | ===== Mitglieder der DV ===== | ||
- | Die DV setzt sich zusammen aus (§60 der {{:dpsg:satzung_2015_v3.pdf|Satzung der DPSG}}): | + | Die DV setzt sich zusammen aus siehe {{:dpsg:satzung_der_dpsg_-_dioezesanebene_oktober_2020_.pdf|Satzung Diözesanebene}}. |
Stimmberechtigte Mitglieder: | Stimmberechtigte Mitglieder: | ||
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===== Anträge ===== | ===== Anträge ===== | ||
- | Anträge an die Diözesanversammlung sind wenigstens vier Wochen vor dem Termin zu stellen. Anträge, die nicht fristgerecht gestellt werden, können auf die Tagesordnung der DV gesetzt werden, wenn ein Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der DV damit einverstanden ist. Anträge müssen schriftlich formuliert und begründet werden. | + | Anträge an die Diözesanversammlung sind wenigstens vier Wochen vor dem Termin zu stellen. Anträge, die nicht fristgerecht gestellt werden, können auf die Tagesordnung der DV gesetzt werden, wenn ein Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der DV damit einverstanden sind. Anträge müssen schriftlich formuliert und begründet werden. |