Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


dioezesanversammlung:spielregeln

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen gezeigt.

Link zu der Vergleichsansicht

Beide Seiten, vorherige Überarbeitung Vorherige Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorherige Überarbeitung
dioezesanversammlung:spielregeln [10.03.2021 13:21]
johannamaifeld [Wichtige Dokumente]
dioezesanversammlung:spielregeln [16.01.2024 11:48] (aktuell)
Diözesanbüro [Anträge]
Zeile 2: Zeile 2:
  
 ===== Mitglieder der DV ===== ===== Mitglieder der DV =====
-Die DV setzt sich zusammen aus (§60 der {{:dpsg:satzung_2015_v3.pdf|Satzung ​der DPSG}}):+Die DV setzt sich zusammen aus siehe {{:dpsg:satzung_der_dpsg_-_dioezesanebene_oktober_2020_.pdf|Satzung ​Diözesanebene}}.
  
 Stimmberechtigte Mitglieder: Stimmberechtigte Mitglieder:
Zeile 21: Zeile 21:
  
 ===== Anträge ===== ===== Anträge =====
-Anträge an die Diözesanversammlung sind wenigstens vier Wochen vor dem Termin zu stellen. Anträge, die nicht fristgerecht gestellt werden, können auf die Tagesordnung der DV gesetzt werden, wenn ein Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der DV damit einverstanden ​ist. Anträge müssen schriftlich formuliert und begründet werden. ​+Anträge an die Diözesanversammlung sind wenigstens vier Wochen vor dem Termin zu stellen. Anträge, die nicht fristgerecht gestellt werden, können auf die Tagesordnung der DV gesetzt werden, wenn ein Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der DV damit einverstanden ​sind. Anträge müssen schriftlich formuliert und begründet werden. ​
  
  
dioezesanversammlung/spielregeln.1615378882.txt.gz · Zuletzt geändert: 10.03.2021 13:21