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dioezesanversammlung:spielregeln

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Regeln und Dokumente auf einen Blick

Mitglieder der DV

Die DV setzt sich zusammen aus (§60 der Satzung der DPSG ):

  • Vertretern der Stufen: bis zu 2 Referenten, 3 Delegierte der Stufenkonferenzen
  • Vertretern der Bezirke: bis zu 3 Vorstandsmitglieder
  • Dem gesamten Diözesanvorstand: bis zu 3 Vorstandsmitglieder

Beratende Mitglieder (haben kein Stimmrecht, aber Antragsrecht gem. §114 Satzung der DPSG):

  • Referenten der Facharbeitskreise
  • Rechtsträger: zwei Vertreter
  • Bundesleitung: ein Vertreter
  • BDKJ: ein Vertreter
  • Förderverein: ein Vertreter (nicht in Satzung geregelt.)
  • Bildungsreferenten

Wichtige Dokumente

dioezesanversammlung/spielregeln.1460479767.txt.gz · Zuletzt geändert: 12.04.2016 18:49