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Glossar

  • Beschlussfähigkeit: Die Organe und Gremien der DPSG sind beschlussfähig, wenn und solange nach ordnungsgemäßer Einladung wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Gezählt werden alle besetzten Posten, nicht die Gesamtmenge aller möglichen Posten (hat z.B. ein Bezirk nur einen Vorstand, wird auch nur eine Stimme berechnet).
  • BV meets DV: Treffen zwischen Diözesanvorstand und Bezirksvorständen.
  • Entlastung: Existiert ein Trägerwerk (e.V.), ist die Entlastung durch die DV lediglich eine Anerkennung der inhaltlichen Arbeit. Sie hat keine rechtliche Bedeutung für den Verband. Gibt es keinen e.V., bedeutet die Entlastung, dass der Vorstand nachher nicht mehr rechtlich belangt werden kann. Im DV Hildesheim legt der Vorstand des Trägerwerks Rechenschaft für das letzte Jahr auf der Mitgliederversammlung ab.
  • Kurat*in: „Zur Unterstützung auf der Suche nach Handlungsmöglichkeiten und Ausdrucksformen unseres Glaubens haben die Mitglieder der DPSG überzeugte und ausgebildete Kuratinnen und Kuraten an ihrer Seite. Eine ihrer wichtigsten Aufgaben ist es, alle Leitungskräfte des Verbandes für Fragen des Glaubens zu sensibilisieren und ihnen Mut zu machen, mit jungen Menschen Wege des Glaubens zu gehen.“ Aus der Ordnung der DPSG.
  • Ordnung: „Die Ordnung des Verbandes beschreibt die Grundlagen, den Auftrag und die Ziele der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg (DPSG). Als Leitbild gibt sie Orientierung, Anstöße und benennt Verpflichtungen – sie zeigt Chancen für jedes einzelne Mitglied und die Gruppen des Verbandes auf.“ Aus der Ordnung der DSPG. Zusätzlich zu der ausführlichen Version, gibt es auch eine Kurzfassung, eine Version in leichter Sprache, eine englische Version und eine französische Version.
  • Personaldebatte: Findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Anwesend sind nur beratenden und stimmberechtigte Mitglieder der Diözesanversammlung.
glossar.txt · Zuletzt geändert: 10.03.2021 14:45