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dioezesanversammlung:spielregeln

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Regeln und Dokumente auf einen Blick

Mitglieder der DV

Die DV setzt sich zusammen aus (§60 der Satzung der DPSG):

Stimmberechtigte Mitglieder:

  • Vertretern der Stufen: bis zu 2 Referenten, 3 Delegierte der Stufenkonferenzen
  • Vertretern der Bezirke: bis zu 3 Vorstandsmitglieder
  • Dem gesamten Diözesanvorstand: bis zu 3 Vorstandsmitglieder

Beratende Mitglieder (haben kein Stimmrecht, aber Antragsrecht gem. §114 Satzung der DPSG):

  • Referenten der Facharbeitskreise
  • Rechtsträger: zwei Vertreter
  • Bundesleitung: ein Vertreter
  • BDKJ: ein Vertreter
  • Förderverein: ein Vertreter (nicht in Satzung geregelt.)
  • Bildungsreferenten

Beschlussfähigkeit

Die Diözesanversammlung ist beschlussfähig, wenn und solange nach ordnungsgemäßer Einladung wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.

Anträge

Anträge an die Diözesanversammlung sind wenigstens vier Wochen vor dem Termin zu stellen. Anträge, die nicht fristgerecht gestellt werden, können auf die Tagesordnung der DV gesetzt werden, wenn ein Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der DV damit einverstanden ist. Anträge müssen schriftlich formuliert und begründet werden.

Anträge an die Geschäftsordnung

Aus § 10 der Geschäftsordnung der DPSG Hildesheim: Einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung ist ohne Rücksicht auf die Redeliste stattzugeben, sobald die Person, die zur Zeit der Wortmeldung zur Geschäftsordnung sprach, ausgesprochen hat. Aufgrund einer Wortmeldung zur Geschäftsordnung darf nicht zur Sache gesprochen werden. Verstößt ein Redner hiergegen, entzieht ihm die Versammlungsleitung das Wort. Wer zur Geschäftsordnung das Wort erhalten hat, kann folgende Anträge stellen:

  • a) Antrag auf Nichtbefassung,
  • b) Antrag auf Übergang zum nächsten Punkt der Tagesordnung,
  • c) Antrag auf Vertagung,
  • d) Antrag auf Schluss der Debatte und sofortige Abstimmung,
  • e) Antrag auf Schluss der Redeliste,
  • f) Antrag auf Beschränkung der Redezeit,
  • g) Antrag auf Beschränkung des Rederechts auf Mitglieder der Diözesanversammlung,
  • h) Antrag auf Unterbrechung der Sitzung.

Über einen Antrag zur Geschäftsordnung wird abgestimmt, nachdem Gelegenheit gegeben worden ist, dass je ein Mitglied der Diözesanversammlung für und gegen den Antrag sprechen kann. Liegen mehrere Anträge vor, so ist über sie in der oben angegebenen Reihenfolge abzustimmen.

Wichtige Dokumente

dioezesanversammlung/spielregeln.1460641811.txt.gz · Zuletzt geändert: 14.04.2016 15:50