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Glossar

  • Beschlussfähigkeit: Die Organe und Gremien der DPSG sind beschlussfähig, wenn und solange nach ordnungsgemäßer Einladung wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
  • BV meets DV:
  • Entlastung: Existiert ein Trägerwerk (e.V.), ist die Entlastung durch die DV lediglich eine Anerkennung der inhaltlichen Arbeit. Sie hat keine rechtliche Bedeutung für den Verband. Gibt es keinen e.V., bedeutet die Entlastung, dass der Vorstand nachher nicht mehr rechtlich belangt werden kann.
  • Personaldebatte: Findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Anwesend sind nur beratenden und stimmberechtigte Mitglieder der Diözesanversammlung.
glossar.1460641207.txt.gz · Zuletzt geändert: 14.04.2016 15:40