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Glossar

  • Beschlussfähigkeit: Die Organe und Gremien der DPSG sind beschlussfähig, wenn und solange nach ordnungsgemäßer Einladung wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Gezählt werden alle besetzten Posten, nicht die Gesamtmenge aller möglichen Posten (hat z.B. ein Bezirk nur einen Vorstand, wird auch nur eine Stimme berechnet).
  • BV meets DV: Treffen zwischen Diözesanvorstand und Bezirksvorständen.
  • Entlastung: Existiert ein Trägerwerk (e.V.), ist die Entlastung durch die DV lediglich eine Anerkennung der inhaltlichen Arbeit. Sie hat keine rechtliche Bedeutung für den Verband. Gibt es keinen e.V., bedeutet die Entlastung, dass der Vorstand nachher nicht mehr rechtlich belangt werden kann. Im DV Hildesheim legt der Vorstand des Trägerwerks Rechenschaft für das letzte Jahr auf der Mitgliederversammlung ab.
  • Personaldebatte: Findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Anwesend sind nur beratenden und stimmberechtigte Mitglieder der Diözesanversammlung.
glossar.1464863768.txt.gz · Zuletzt geändert: 02.06.2016 12:36