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Wird laut Geschäftsordnung der DPSG DV HI §12 für 1 Jahr bis zur nächsten ordentlichen DV gewählt.
Der Wahlausschuss besteht aus mind. 3 und max. 7 Mitgliedern, von denen mind. 1 aus der DL kommen muss.
Die Hauptaufgabe des Wahlausschusses besteht darin, mögliche Kandidaten zur Wahl des Diözesanvorstandes zu suchen. Während der Diözesanversammlung moderiert der Wahlausschuss die Vorstellung der Kandidaten und eine eventuelle Personaldebatte. Anschließend leitet er die Wahl.
Bei der Diözesanversammlung 2016 wurde versuchsweise beschlossen, dass der Wahlauschuss auch mögliche Kandidaten für folgende Wahlen suchen soll: