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arbeitskreise:wahlausschuss

Wahlausschuss

Wird laut Geschäftsordnung der DPSG DV HI §12 für 1 Jahr bis zur nächsten ordentlichen DV gewählt.

Kontakt

Mitglieder

Der Wahlausschuss besteht aus mind. 3 und max. 7 Mitgliedern, von denen mind. 1 aus der DL kommen muss.

Aufgaben

Die Hauptaufgabe des Wahlausschusses besteht darin, mögliche Kandidaten zur Wahl des Diözesanvorstandes zu suchen. Während der Diözesanversammlung moderiert der Wahlausschuss die Vorstellung der Kandidaten und eine eventuelle Personaldebatte. Anschließend leitet er die Wahl.

Jedes Jahr stehen auf der Diözesanversammlung wieder Wahlen an. Die großen Fragen sind dann jedes Jahr: Wer stellt sich zur Wahl? Ist die Person geeignet? Für welches Amt kandidiert die Person überhaupt? Was wären Ihre Aufgaben?   Genau da ist der Wahlausschuss gefragt. Er wird immer für ein Jahr auf der Diözesanversammlung gewählt. Er befasst sich im Laufe des Jahres damit, welche Ämter neu besetzt werden müssen und begibt sich auf die Suche nach Kandidaten. Die größte Aufgabe ist es, wenn ein Vorstand neu gewählt werden muss. Dann wird innerhalb des Wahlausschusses über Kandidaten beraten und diese im Vorfeld schon angesprochen, ob sie sich das Amt vorstellen könnten.   Außerdem macht der Wahlausschuss durch kleinere Aktionen bei der Stuko oder den Bezirksversammlungen auf die anstehenden Wahlen aufmerksam.   Im Wahlausschuss ist für jeden etwas dabei! Ob man nun eine gute Menschenkenntnis mit einbringt, mitreißende Werbetexte schreibt oder eine unglaubliche Kreativität in Aktionen mit einfließen lässt.„

arbeitskreise/wahlausschuss.txt · Zuletzt geändert: 10.03.2021 11:49